Wir beraten Sie auch zu den finanziellen Leistungen, die Ihnen und dem Pflegekind zustehen.
Pflegeeltern erhalten unabhängig von der Höhe ihres Einkommens monatlich
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit sonstige Beihilfen wie Erstausstattung, Mobiliar, Einschulung, Taufe, Konfirmation, Jugendweihe, Fahrrad, Fahrradkindersitz, Autokindersitz und Verselbständigungspauschale erhalten zu können. Diese Beihilfen müssen immer im Einzelfall beim Jugendamt vorher beantragt werden. Weiteres dazu finden Sie in der AV Vollzeitpflege.