Sie haben als Pflegeeltern auch Anspruch auf Elternzeit. Sie können diese ab dem Zeitpunkt der Aufnahme des Pflegekindes bis zu drei Jahren in Anspruch nehmen, längstens bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes. Bundeselterngeld erhalten Sie als Pflegeeltern jedoch nicht (Mehr dazu beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Stichwort: Elternzeit)