Haftpflichtversicherung Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. PDFDruckenE-Mail

Pflegekinder sind in der Familienhaftpflichtversicherung der Pflegeeltern eingeschlossen. Hierbei handelt es sich um Ansprüche Dritter, jedoch nicht die Ansprüche von Pflegekindern gegenüber ihren Pflegeeltern und umgekehrt.