Die Pauschale für den Lebensunterhalt des Kindes erhalten Sie für Aufwendungen wie Nahrung, Kleidung, Miete, Strom, Heizung, Schulmaterialien, Taschengeld, Spielzeug usw. Die Pauschale richtet sich nach dem jeweiligen Alter des Kindes. Weiteres dazu finden Sie in der AV Vollzeitpflege.