Abgeltung der Erziehungsleistung Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. PDFDruckenE-Mail

Die Abgeltung der Erziehungsleistung erhalten Sie für Ihre pädagogische Arbeit. Bei befristeter Vollzeitpflege bzw. Vollzeitpflege mit erweitertem Förderbedarf erhöht sich die Abgeltung der Erziehungsleistung. Weiteres dazu finden Sie in der AV Vollzeitpflege.