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Über die Pauschale zum Lebensunterhalt hinaus werden bei Vollzeitpflege Beihilfen gewährt. Die regelmäßigen Beihilfen umfassen die Leistungen für sonstige persönliche Ausstattung, Schulfahrten, Reisekostenzuschuss und Weihnachtsbeihilfe. Weiteres dazu finden Sie in der AV Vollzeitpflege.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit sonstige Beihilfen wie Erstausstattung, Mobiliar, Einschulung, Taufe, Konfirmation, Jugendweihe, Fahrrad, Fahrradkindersitz, Autokindersitz und Verselbständigungspauschale erhalten zu können. Diese Beihilfen müssen immer im Einzelfall beim Jugendamt vorher beantragt werden. Weiteres dazu finden Sie in der AV Vollzeitpflege.