Verwandtenpflege

Großeltern, Tante, Onkel, Geschwister oder andere Verwandte des Kindes können Pflegeeltern werden. In diesem Fall schließt das Jugendamt nur dann einen Pflegevertrag ab, wenn die Voraussetzungen für die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege gegeben sind - wie bei jedem anderen Pflegeverhältnis auch.