Allgemeine Vollzeitpflege mit erweitertem Förderbedarf

foerderbedarfVollzeitpflege mit erweitertem Förderbedarf ist dann gegeben, wenn das Pflegekind erhebliche Entwicklungsbeeinträchtigungen zeigt und somit die Anforderungen für die Pflegeeltern über den allgemeinen Erziehungsbedarf hinausgehen. Der erweiterte Förderbedarf wird durch ein fachdiagnostisches Gutachten festgestellt, dass durch das zuständige Jugendamt eingeholt wird.

Weitere Informationen

Mehr zu den unterschiedlichen Formen von Pflegestellen finden Sie in einem PDF-Dokument der Senatsveraltung für Jugend:

»In Berlin gibt es für unterschiedliche Bedürfnisse und Probleme verschiedene Hilfeformen alt