Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen muss ich / müssen wir mitbringen, um Pflegeperson / Pflegeeltern werden zu können?

Pflegekinder verändern das Leben ihrer Pflegefamilien in vielerlei Hinsicht. Sie fordern ihre Pflegeeltern und bereichern das Leben der Pflegefamilie. Pflegeeltern brauchen daher für die Erziehung und Förderung der Kinder Geduld, Offenheit und das Herz an der richtigen Stelle. Pflegeeltern zu sein ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Es ist wichtig, dem Pflegekind mit Respekt und authentisch zu begegnen und vor allem einfühlsam zu sein, denn die Kinder haben häufig schon viel erlebt, z.B. Gewalt in der eigenen Familie. Um die Entwicklung der Pflegekinder optimal zu fördern, sollten Sie nicht nur in der Lage, sein gut auf das Kind einzugehen, sondern auch mit dem Jugendamt und anderen sozialen Einrichtungen zusammenzuarbeiten sowie auch gegebenenfalls Kontakte zu den leiblichen Eltern zu gestalten. Unsere Familienberaterinnen stehen Ihnen dabei gerne mit Rat zur Seite.

Pflegeeltern können Sie werden, egal ob Sie alleinstehend sind oder als verheiratetes oder unverheiratetes Paar zusammenleben. Bei befristeter Vollzeitpflege spielt das Alter nicht so eine Rolle, aber bei der allgemeinen Vollzeitpflege, wo das Kind auf Dauer bei Ihnen bleibt, gibt es eine Altersbegrenzung: Sie sollten bei Erreichung der Volljährigkeit des Pflegekindes nicht älter als 63 Jahre alt sein. Es kommt also bei der Dauerpflege in der Regel auf das Alter des Pflegekindes zur Zeit der Aufnahme in Ihren Haushalt an.

Sie sollten über genügend Wohnraum verfügen. Kinder brauchen Platz zum Spielen und Lernen. Es muss nicht von Anfang an für jedes Kind ein eigener Raum vorhanden sein. Für ältere Kinder ist es meistens sehr wichtig, ein eigenes Zimmer zu haben, wobei sich jüngere Kinder ein Zimmer teilen können.

Sie sollten in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Ihr Einkommen sollte unabhängig von den finanziellen Leistungen, die Sie für das Pflegekind erhalten, ausreichend sein.

Die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses sowie ein aktuelles Gesundheitsattest sind verpflichtend.

Die Verpflichtung zu einer Pflegeelternschulung ist ebenfalls vorgesehen.

Sie müssen grundsätzlich bereit sein, die Beziehung zwischen Ihrem Pflegekind und seinen leiblichen Eltern aufrechtzuerhalten. Nicht bei allen Kindern ist dies der Fall, aber bei vielen wird dies erwartet. Deshalb ist Ihre Kooperationsbereitschaft wichtig. Auch mit dem Jugendamt gibt es eine Zusammenarbeit. Unsere Beraterin steht Ihnen auch hier mit Rat und Unterstützung zur Seite.

Die tägliche Betreuung von Pflegekindern benötigt viel Zeit und Geduld. Deshalb sollte ein Pflegeelternteil nur teilzeitbeschäftigt sein.

Überprüfung

Wir sind vom Bezirk Lichtenberg beauftragt die Überprüfung neuer Pflegeeltern-Bewerber durchzuführen. Wenn Sie sich also entscheiden, Pflegeeltern zu werden, laden wir Sie zu mehreren Gesprächsterminen ein, damit wir mit Ihnen über die Tätigkeit als Pflegeeltern konkreter sprechen können. Sie erhalten von uns auch einen Fragebogen, den Sie bitte ausfüllen und den wir gemeinsam mit Ihnen besprechen. Auch besuchen wir Sie zu Hause.

Wichtig ist uns, dass Sie jederzeit den Überprüfungsprozess beenden können, so wie wir dies auch tun können. Für uns vom Pflegekinderdienst ist es wichtig, dass wir Sie während der Gespräche gut kennen lernen, damit wir eine Einschätzung treffen können, für welche Kinder Sie die passende Pflegefamilie sein könnten. Unser Ziel ist es vor allem, den Pflegekindern weitere Beziehungsabbrüche zu ersparen. Deshalb prüfen wir bereits am Anfang sehr genau, für welche Art von Pflegestelle und für welches Kind Sie die/der Richtige wären. Fragen, die wir mit Ihnen erörtern möchten sind, z.B.

  • Worauf freuen Sie sich persönlich bei der Aufnahme eines Pflegekindes?
  • Warum möchten Sie jetzt ein Pflegekind aufnehmen?
  • Wieviele Pflegekinder würden Sie gerne bei sich aufnehmen?
  • Wollen Sie Kinder für eine befristete Zeit aufnehmen oder dauerhaft?
  • Welche Vorstellungen haben Sie über Alter, Geschlecht und Herkunft des Kindes?
  • Welche Verhaltensweisen können Sie nicht tolerieren?
  • Könnten Sie sich eine Zusammenarbeit mit den leiblichen Eltern des Kindes vorstellen?

Zusätzlich zu den Gesprächen, dem Hausbesuch und dem Fragebogen müssen Sie ein Gesundheitsattest, ein polizeiliches Führungszeugnis und Ihre Einkommensnachweise einreichen.

Der Überprüfungsprozess schließt mit einem Eignungsbericht ab, den wir schreiben und dem Jugendamt übersenden. Das Jugendamt muss dann die Geeignetheit als Pflegeperson/Pflegeeltern bestätigen. Erst dann erfolgt die Anmeldung zur Pflegeelternschulung durch uns. Die Vermittlung eines Pflegekindes oder mehrerer Pflegekinder kann dann bereits erfolgen, auch wenn der Beginn der Pflegeelternschulung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.